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Abmahnung wegen fehlendem Widerrufsbutton

Ein fehlender oder nicht rechtskonformer Widerrufsbutton ist ein klassischer Wettbewerbsverstoß – und damit ein gefundenes Fressen für Abmahnanwälte und Verbraucherschutzverbände. Ab Mai 2026 wird das Risiko deutlich steigen.


Wer darf abmahnen?

  • Mitbewerber, die im gleichen Marktsegment tätig sind
  • Verbraucherschutzverbände (z. B. Verbraucherzentrale)
  • Wettbewerbsverbände (z. B. Wettbewerbszentrale)

Besonders problematisch: Mitbewerber haben ein direktes wirtschaftliches Interesse daran, dass du abgemahnt wirst.


Welche Kosten drohen?

KostenartTypische Höhe
Anwaltskosten des Abmahners500 – 1.500 €
Gerichtskosten (bei einstweiliger Verfügung)500 – 2.000 €
Vertragsstrafe (bei Wiederholung)ca. 10.000 €
Gesamt im Ernstfall1.000 – 5.000 €+

Welche Verstöße werden abgemahnt?

Abmahnfähig sind unter anderem:

  • Kein Widerrufsbutton vorhanden
  • Button nicht dauerhaft sichtbar (z. B. nur im Footer versteckt)
  • Login erforderlich zum Aufrufen des Buttons
  • Keine automatische Bestätigung nach Widerruf
  • Fehlerhafte oder unvollständige Widerrufsbelehrung

So schützt du dich

Der einzige zuverlässige Schutz ist ein technisch und rechtlich konformer Widerrufsbutton, der:

  1. dauerhaft und ohne Login erreichbar ist
  2. ein vorausfüllbares Formular öffnet
  3. den Widerruf automatisch per E-Mail bestätigt
  4. alle Vorgänge revisionssicher dokumentiert

Die EU Widerruf App für Shopify erfüllt alle diese Anforderungen out-of-the-box.


Was tun bei einer Abmahnung?

  1. Nicht ignorieren – Fristen sind kurz (oft 7–14 Tage)
  2. Anwalt einschalten – keine Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Prüfung unterschreiben
  3. Sofort den Button einbauen – zeigt guten Willen und mindert Schadensersatzrisiko
  4. Abmahnung dokumentieren für eventuelle Gegenklage

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