Abmahnung wegen fehlendem Widerrufsbutton
Ein fehlender oder nicht rechtskonformer Widerrufsbutton ist ein klassischer Wettbewerbsverstoß – und damit ein gefundenes Fressen für Abmahnanwälte und Verbraucherschutzverbände. Ab Mai 2026 wird das Risiko deutlich steigen.
Wer darf abmahnen?
- Mitbewerber, die im gleichen Marktsegment tätig sind
- Verbraucherschutzverbände (z. B. Verbraucherzentrale)
- Wettbewerbsverbände (z. B. Wettbewerbszentrale)
Besonders problematisch: Mitbewerber haben ein direktes wirtschaftliches Interesse daran, dass du abgemahnt wirst.
Welche Kosten drohen?
| Kostenart | Typische Höhe |
|---|---|
| Anwaltskosten des Abmahners | 500 – 1.500 € |
| Gerichtskosten (bei einstweiliger Verfügung) | 500 – 2.000 € |
| Vertragsstrafe (bei Wiederholung) | ca. 10.000 € |
| Gesamt im Ernstfall | 1.000 – 5.000 €+ |
Welche Verstöße werden abgemahnt?
Abmahnfähig sind unter anderem:
- Kein Widerrufsbutton vorhanden
- Button nicht dauerhaft sichtbar (z. B. nur im Footer versteckt)
- Login erforderlich zum Aufrufen des Buttons
- Keine automatische Bestätigung nach Widerruf
- Fehlerhafte oder unvollständige Widerrufsbelehrung
So schützt du dich
Der einzige zuverlässige Schutz ist ein technisch und rechtlich konformer Widerrufsbutton, der:
- dauerhaft und ohne Login erreichbar ist
- ein vorausfüllbares Formular öffnet
- den Widerruf automatisch per E-Mail bestätigt
- alle Vorgänge revisionssicher dokumentiert
Die EU Widerruf App für Shopify erfüllt alle diese Anforderungen out-of-the-box.
Was tun bei einer Abmahnung?
- Nicht ignorieren – Fristen sind kurz (oft 7–14 Tage)
- Anwalt einschalten – keine Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Prüfung unterschreiben
- Sofort den Button einbauen – zeigt guten Willen und mindert Schadensersatzrisiko
- Abmahnung dokumentieren für eventuelle Gegenklage