Widerrufsformular vs. Widerrufsbutton – Was ist der Unterschied?
Viele Online-Händler verwechseln diese beiden Begriffe – oder glauben, ein vorhandenes Widerrufsformular auf einer Unterseite sei ausreichend. Das ist ab 2026 nicht mehr rechtssicher.
Das Widerrufsformular
Das Widerrufsformular ist ein Dokument (oder eine Seite), das der Verbraucher ausfüllen und einsenden kann, um seinen Widerruf zu erklären. Es ist schon jetzt Pflicht – geregelt in Anhang II der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie.
Typischer Inhalt:
- Empfänger (Händler + Adresse)
- Beschreibung der Ware / Dienstleistung
- Datum der Bestellung / des Empfangs
- Unterschrift (digital oder hinterlegt)
Problem: Das Formular war oft schwer zu finden, auf Unterseiten versteckt oder nur per PDF verfügbar.
Der Widerrufsbutton (NEU ab 2026)
Der Widerrufsbutton ist eine neue, verpflichtende UI-Komponente nach EU-Richtlinie 2023/2673. Er ist kein Ersatz für das Formular – er ist der standardisierte Zugangspunkt zu einem modernisierten Widerrufsprozess.
Der Button muss:
- dauerhaft und prominent sichtbar sein
- ohne Login erreichbar sein
- ein vorausgefülltes (oder ausfüllbares) Widerrufsformular öffnen
- nach dem Absenden automatisch bestätigen
Vergleich auf einen Blick
| Merkmal | Widerrufsformular | Widerrufsbutton |
|---|---|---|
| Seit wann Pflicht | Seit 2011 | Ab 19. Juni 2026 |
| Format | Formular (PDF, HTML) | Standardisierter Button |
| Sichtbarkeit | Oft auf Unterseite | Dauerhaft sichtbar |
| Login nötig | Oft ja | Nein (Pflicht) |
| Automatische Bestätigung | Meistens nicht | Pflicht |
Fazit: Beides wird gebraucht
Das Formular bleibt Pflicht – aber der Button ist der neue Standard, der den Weg dorthin regelt. Wer nur ein Formular hat und keinen Button, erfüllt ab 2026 die gesetzlichen Anforderungen nicht mehr.
Lösung für Shopify
Die EU Widerruf App für Shopify kombiniert beides: Ein rechtskonformer Button öffnet direkt ein korrekt aufgebautes Widerrufsformular – mit automatischer Bestätigung und Dokumentation.